Frage 1:Nach § 323c „Unterlassene Hilfeleistung“ des Strafgesetzbuches gilt, „Wer bei Unglücksfällen nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit einer Geld– oder Freiheitsstrafe bestraft“. Die Freiheitsstrafe beträgt bis zu... A) 6 Monate B) 1 Jahr C) 2 Jahre D) lebenslänglich Antwort: 1 Jahr. Strafbar macht sich, wer nicht hilft. Im Gegensatz dazu wird der Helfer nicht strafrechtlich belangt, wenn er im Bemühen zu helfen noch mehr Schaden zufügt. Es ist demnach immer besser, etwas zu tun. Frage 2:Bei einem Unfall kommt es oft zum Schock - das Opfer zeigt dann folgende Symptome: blasse Haut, Unruhe, Lufthunger, Benommenheit bis Bewusstlosigkeit, flacher und schneller Puls und niedriger Blutdruck. Allgemein bekannt ist, dass die Beine beim Schock hoch gelagert werden sollten. Doch in manchen Fällen ist es besser, den Oberkörper aufzurichten. Dies ist der Fall... A) bei Verletzung von Blutgefäßen, insbesondere von Schlagadern B) Blutungen im Schädelinneren C) beim Schock infolge eines Herzinfarkts D) bei Knochenbrüchen Antwort: Beim Schock infolge eines Herzinfarkts Beim Schock infolge eines Herzinfarkts. Nur beim so genannten kardiogenen Schock sollte der Oberkörper hoch gelagert werden. Diese Art des Schocks besteht bei einer Abnahme der Pumpleistung des Herzens infolge von Lungenembolie, Herzmuskelentzündung, Herzklappenfehler oder eben einem Herzinfarkt. Bei Verletzungen von Blutgefäßen, Blutungen und Knochenbrüchen dagegen folgt eine Verminderung des Blutvolumens. Infolgedessen kann es zu einem so genannten hämorrhagischen Schock kommen, auf den man am besten mit Flachlagerung bzw. Hochlagerung der Beine reagiert. Bei Knochenbrüchen sollte die Lage im Allgemeinen gar nicht verändert werden. Frage 3:Sie fahren an einen Verkehrsunfall heran. Im Unfallauto liegt ein Bewusstloser. Was tun Sie? A) Gar nichts, um eigenen Verletzungen vorzubeugen B) Sie bergen den Bewusstlosen mit Hilfe des Rautek-Griffes C) Sie ziehen das Opfer schnellstmöglich an beiden Armen aus dem Auto. D) Sie setzen sich neben den Bewusstlosen auf den Beifahrersitz und versuchen ihn anzusprechen Antwort: Sie bergen den Bewusstlosen mit Hilfe des Rautek-Griffes. Der Rautek-Griff: Der Helfer tritt hinter den Verletzten und fasst unter den Achseln hindurch den Arm auf der Innenseite des Kraftwagens. Dieser wird vor dem Oberkörper angewinkelt vom Helfer mit beiden Armen gefasst. Dann wird der Bewusstlose heraus gehoben. Dies geschieht am leichtesten durch ein Nachhintenbeugen des Helfers. So kann der Verletzte von den Knien gestützt werden. Danach sollte er vorsichtig vom Unfallfahrzeug weggezogen werden. Frage 4:Ein Teil der Todesopfer im Straßenverkehr erliegen nicht ihren Verletzungen, sondern sterben durch das Eindringen von Blut oder Erbrochenem in die Luftwege und Lungen. Dieser Teil der Opfer könnte mit der stabilen Seitenlage gerettet werden. Er beträgt… A) 5 Prozent B) 10 Prozent C) 15 Prozent D) 30 Prozent Antwort: 15 Prozent 15 Prozent der Todesopfer im Verkehr ersticken an ihrem eigenen Blut oder Erbrochenen. Frage 5:Das drehen eines Bewusstlosen in die stabile Seitenlage erfolgt in mehreren Schritten: Erstens wird der Bewusstlose in Hüfthöhe etwas angehoben und der nahe Arm unter sein Gesäß geschoben. Zweitens wird das nahe Bein etwas gebeugt und sein Fuß an das Gesäß herangestellt. Anschließend werden Schulter- und Hüftgegend der fernen Seite gefasst und der Bewusstlose behutsam zu sich gerollt. Stützen sie ihn, damit er nicht in die Bauchlage gerät. Der Kopf wird im Nacken überstreckt, das Gesicht etwas erdwärts gedreht. Dann folgt ein letzter Schritt:... A) Auch das zweite Bein wird angewinkelt. B) Die Hand des obenliegenden Armes wird ausgestreckt auf den Boden gelegt C) Die Hand des obenliegenden Armes wird unter die Wange geschoben D) Die Hand des obenliegenden Armes wird angewinkelt, die Handfläche liegt dabei auf dem Boden. Antwort: Die Hand des obenliegenden Armes wird unter die Wange geschoben. Zur Unterstützung des Kopfes wird die Hand unter die Wange gelegt. |